Der Stand, den kaum eine Seite richtig wiedergibt

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 angekündigt, die Pflicht zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen zu streichen. Seitdem steht in vielen Beiträgen, die Pflicht sei weg oder fast weg. Das ist falsch. Ein Gesetzentwurf ist bis heute nicht eingebracht, und § 38 Abs. 1 BDSG gilt unverändert.

Wer sich darauf verlässt, dass sich das schon erledigt hat, hat im Zweifel keinen Datenschutzbeauftragten benannt, obwohl er einen bräuchte. Das ist nach Artikel 83 DSGVO bußgeldbewehrt.

Was du wissen musst

Quellen, die zählen

Beim Datenschutz gibt es besonders viele Seiten, die Angst erzeugen und dann eine Beratung verkaufen. Hier stehen nur Gesetzestexte und Aufsichtsbehörden.

Passende Werkzeuge

Wenn es dir weniger um die Pflichten geht als um Software, die in Europa läuft, findest du auf dsgvo-werkzeugkasten.de ein Verzeichnis mit geprüften Serverstandorten.